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   BVerwG, 21.12.1999 - 5 B 63.99   

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BVerwG, 21.12.1999 - 5 B 63.99 (https://dejure.org/1999,13313)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.1999 - 5 B 63.99 (https://dejure.org/1999,13313)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 1999 - 5 B 63.99 (https://dejure.org/1999,13313)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1999 - 5 B 63.99
    Die Kläger behaupten zwar eine Abweichung von benannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bei der Anwendung des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG (Beschwerdebegründung bis S. 4 Abs. 5) und bei der Anwendung des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BVFG (Beschwerdebegründung S. 4 Abs. 6 bis S. 7 Abs. 3), zeigen aber nicht auf, daß und inwieweit ein die Entscheidung des Berufungsgerichts tragender (abstrakter) Rechtssatz von einem in den angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschriften aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht, wobei zu beachten ist, daß die von den Klägern angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 391.94 - (BVerwGE 99, 133 ) und im Urteil vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 8.96 - (BVerwGE 102, 214 ) durch Urteil vom 17. Juni 1997 - BVerwG 9 C 10.96 - (BVerwGE 105, 60 ) fortgeführt worden ist.
  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96

    Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung,

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1999 - 5 B 63.99
    Die Kläger behaupten zwar eine Abweichung von benannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bei der Anwendung des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG (Beschwerdebegründung bis S. 4 Abs. 5) und bei der Anwendung des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BVFG (Beschwerdebegründung S. 4 Abs. 6 bis S. 7 Abs. 3), zeigen aber nicht auf, daß und inwieweit ein die Entscheidung des Berufungsgerichts tragender (abstrakter) Rechtssatz von einem in den angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschriften aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht, wobei zu beachten ist, daß die von den Klägern angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 391.94 - (BVerwGE 99, 133 ) und im Urteil vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 8.96 - (BVerwGE 102, 214 ) durch Urteil vom 17. Juni 1997 - BVerwG 9 C 10.96 - (BVerwGE 105, 60 ) fortgeführt worden ist.
  • BVerwG, 17.06.1997 - 9 C 10.96

    Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids bzw. auf Einbeziehung in einen

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1999 - 5 B 63.99
    Die Kläger behaupten zwar eine Abweichung von benannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bei der Anwendung des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG (Beschwerdebegründung bis S. 4 Abs. 5) und bei der Anwendung des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BVFG (Beschwerdebegründung S. 4 Abs. 6 bis S. 7 Abs. 3), zeigen aber nicht auf, daß und inwieweit ein die Entscheidung des Berufungsgerichts tragender (abstrakter) Rechtssatz von einem in den angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschriften aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht, wobei zu beachten ist, daß die von den Klägern angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 391.94 - (BVerwGE 99, 133 ) und im Urteil vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 8.96 - (BVerwGE 102, 214 ) durch Urteil vom 17. Juni 1997 - BVerwG 9 C 10.96 - (BVerwGE 105, 60 ) fortgeführt worden ist.
  • BVerwG, 20.02.1998 - 11 B 37.97

    Nachtflugbeschränkungen; Widerruf einer Flughafengenehmigung; Fluglärm;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1999 - 5 B 63.99
    Denn ist ein Urteil, wie hier, auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, darf die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. Februar 1998 - BVerwG 11 B 37.97 - [NVwZ 1998, 850]).
  • BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95

    Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1999 - 5 B 63.99
    Dafür genügt nicht der Vortrag, das Berufungsgericht habe im zu entscheidenden Einzelfall den Sachverhalt fehlerhaft beurteilt und das Recht nicht richtig angewandt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Juli 1995 - BVerwG 9 B 18.95 - [NVwZ-RR 1997, 191]).
  • BVerwG, 09.06.1999 - 11 B 47.98

    Klage gegen Zweite Teilbetriebsgenehmigung für Kernkraftwerk Brokdorf endgültig

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1999 - 5 B 63.99
    Eine solche Gegenüberstellung ist aber unverzichtbar (BVerwG, Beschluß vom 9. Juni 1999 - BVerwG 11 B 47.98 - [NVwZ 1999, 1231]).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 B 165.96

    Gewerberecht - Beitragsbescheide einer Industrie- und Handelskammer, Kein Verstoß

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1999 - 5 B 63.99
    Bei der Prüfung, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, ist von der materiellrechtlichen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, nicht der der Kläger, auszugehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. September 1996 - BVerwG 1 B 165.96 - [NVwZ 1997, 501]).
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